Seit dem 01. Juni 2015 gilt für die Vermietung von Wohnraum in Deutschland das Bestellerprinzip, welches besagt, dass die Vermittlungstätigkeit eines Immobilienmaklers vom Auftraggeber honoriert wird.
Die auf dieser Seite zur Miete angebotenen Wohnungen und Häuser vermittelt Kaplan & Schneider Immobilienkontor im Auftrag der Eigentümer. Kommt ein Mietvertrag mit einem Interessenten über eine auf dieser Seite angebotene Miet-Immobilie zustande, wird die Vermittlunsstätigkeit vom Eigentümer bezahlt. Für den potentiellen Mieter entsehen durch die Vermittlungs-Tätigkeit von
Kaplan & Schneider Immobilienkontor dann keine Kosten!
Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass ein Besichtigungstermin auf Wunsch unserer Auftraggeber nur dann durchgeführt werden kann, wenn uns vorab folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden:
Bitte senden Sie uns das beiliegnde Formular "Selbstauskunft" von Haus & Grund ausgefüllt per Mail oder Fax!
AKTUELL SUCHEN WIR IM RHEIN-MAIN GEBIET ZUR VERMIETUNG
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